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Impfstoffe unterliegen in Österreich den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes und werden – wie alle anderen Medikamente – durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)/ AGES Medizinmarktaufsicht zugelassen.
Bei der Zulassung eines neuen Impfstoffes müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt der Nachweis der:
Erst wenn in mehreren Entwicklungsschritten (Herstellung, nichtklinische und klinische Studien) alle Anforderungen an die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Impfstoffes gemäß den gesetzlich-regulatorischen Vorgaben und wissenschaftlichen Standards erfüllt sind, erteilt das BASG/AGES Medizinmarktaufsicht die nationale Zulassung. Detaillierte Informationen finden Sie unter Zulassung von Arzneimitteln.
Eine Liste aller zugelassenen Impfstoffe in Österreich finden Sie unter www.basg.gv.at.
Impfstoffe sind empfindliche Produkte. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen oder Licht können ihre Qualität beeinträchtigen. Bei nicht sachgerechter Lagerung kann ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit beeinträchtigt werden. Hinweise zur Lagerung stehen in der Fach- und Gebrauchsinformation jedes Impfstoffes.
In der Regel beziehen Patientinnen und Patienten den Impfstoff in der Apotheke. Auf die Einhaltung der in der Fachinformation angegebenen Temperatur für Transport und Lagerung ist unbedingt zu achten.
Hier finden Sie eine Liste aller zugelassenen Impfstoffe in Österreich.
Verfügbare Schutzimpfungen, Empfehlungen, Impfprogramm:
Impfungen: Broschüren
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Quelle: www.gesundheit.gv.at: Zulassung von Impfstoffen
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