Einstweilige Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt

Allgemeine Informationen

Nicht nur im Fall häuslicher Gewalt können Opfer eine einstweilige Verfügung erwirken. Für Opfer von Gewalt oder deren gesetzliche Vertretung besteht ganz allgemein die Möglichkeit, beim zuständigen Bezirksgericht einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Angriffen durch die Täterin/den Täter zu stellen.

Für eine minderjährige Person kann der Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger genannt (in Wien das Amt für Jugend und Familie bei der MA 11), den Antrag auf Erlassung einer solchen einstweiligen Verfügung stellen, wenn die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter (in der Regel die Mutter oder der Vater) bei der Antragstellung säumig ist.

Hinweis

Neben der einstweiligen Verfügung durch das Bezirksgericht zum allgemeinen Schutz vor Gewalt gibt es folgende Möglichkeiten:

Voraussetzungen

Das Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung unter den folgenden Voraussetzungen:

  • Die Täterin/der Täter macht dem Opfer durch einen körperlichen Angriff, eine Drohung mit einem solchen oder ein die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigendes Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar.
  • Der einstweiligen Verfügung stehen keine schwerwiegenden Interessen der Täterin/des Täters (z.B. Notwendigkeit des Aufenthalts an einem bestimmten Ort zur Sicherung der Lebensgrundlage) entgegen.

Nicht nur die nahen Angehörigen der Täterin/des Täters können einen Antrag stellen, sondern jede Person, die mit der Täterin/dem Täter zusammengetroffen ist.

Zuständige Stelle

Das zuständige Bezirksgericht (→ BMJ).

Verfahrensablauf

Die einstweilige Verfügung gilt grundsätzlich längstens ein Jahr. Verstößt die Täterin/der Täter gegen die einstweilige Verfügung, besteht die Möglichkeit, die Geltungsdauer auf maximal ein weiteres Jahr zu verlängern. Wird während der laufenden Geltungsdauer eine Klage in derselben Sache eingebracht (Hauptverfahren), kann die einstweilige Verfügung bis zu dessen Beendigung verlängert werden.

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss im Antrag an das Gericht Folgendes anführen:

  • Verhalten der Täterin/des Täters
  • Begründung, weshalb dieses Verhalten das weitere Zusammentreffen unzumutbar macht
  • Bezeichnung der Orte, an denen der Täterin/dem Täter der Aufenthalt verboten werden soll

Durch eine einstweilige Verfügung zum allgemeinen Schutz vor Gewalt kann Folgendes geregelt werden:

  • Der Täterin/dem Täter wird verboten, sich an bestimmten Orten (z.B. Arbeitsplatz, Kindergarten oder Schule der Antragstellerin/des Antragstellers) aufzuhalten.
  • Außerdem wird ihr/ihm aufgetragen, das Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit der Antragstellerin/dem Antragsteller zu vermeiden.

Zusätzliche Informationen

Missachtet die Täterin/der Täter das Verbot des Zusammentreffens, werden notwendige Vollzüge grundsätzlich durch das gerichtliche Vollstreckungsorgan ("Exekutor") durchgeführt. Darüber hinaus kann das Gericht aber auch die Polizei mit dem Vollzug der einstweiligen Verfügung betrauen. Dies bedarf im konkreten Anlassfall des – zumindest mündlichen – Ersuchens der Antragstellerin/des Antragstellers. Die Missachtung der einstweiligen Verfügung steht unter Strafe. Rufen Sie daher bei Verstoß gegen die einstweilige Verfügung die nächste Polizeidienststelle (Polizeiinspektion) an.

Weiterführende Links

MA 11 (→ Stadt Wien)

Rechtsgrundlagen

§ 382c Exekutionsordnung (EO)

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Inneres
  • Bundesministerium für Justiz


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




06.05.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
10.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


04.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe