Sofortiges Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt

Allgemeine Informationen

Die Polizei (→ LPD) ist ermächtigt, eine (potentielle) Gefährderin/einen (potenziellen) Gefährder das Betreten einer Wohnung, in der die gefährdete Person wohnt, samt einem Bereich im Umkreis von 100 m, mit einem Betretungsverbot zu belegen. Mit dem Betretungsverbot verbunden ist das Annäherungsverbot an die gefährdete Person im Umkreis von 100 m. Seit 1.Jänner 2022 gilt mit Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes ein vorläufiges Waffenverbot für die Gefährderin/den Gefährder unabhängig davon, ob sie/er Waffen oder waffenrechtliche Urkunden besitzt. Das Bezirksgericht (→ BMJ) kann weiters das Verlassen der Wohnung mit einstweiliger Verfügung anordnen.

Handelt es sich bei der gefährdeten Person um eine unmündige Minderjährige/einen unmündigen Minderjährigen (d.h. Kinder, die noch nicht 14 Jahre alt sind) muss die Polizei,

  • (wenn es im Einzelfall erforderlich erscheint) jene Menschen, in deren Obhut sich die Minderjährige/der Minderjährige regelmäßig befindet (in Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen)
  • sowie (wenn die Minderjährige/der Minderjährige in der vom Betretungsverbot erfassten Wohnung wohnt) unverzüglich den örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger

über das Betretung- und Annäherungsverbot informieren.

Voraussetzungen

Sofortiges Betretungs- und Annäherungsverbot setzt die Annahme voraus, dass "ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit" bevorsteht.

Geschützt sind alle in einer Wohnung lebenden Personen, unabhängig von Verwandtschafts- und Besitzverhältnissen.

Die Polizei ist ermächtigt, der Gefährderin/dem Gefährder alle Schlüssel zur Wohnung abzunehmen. Der/dem Betroffenen ist aber die Gelegenheit zu geben, dringend benötigte Gegenstände des persönlichen Bedarfs mitzunehmen.

Zusätzliche Informationen

Das von der Polizei ausgesprochene Betretungs- und Annäherungsverbot ist auf zwei Wochen befristet.

Wird innerhalb dieser zwei Wochen von der gefährdeten Person ein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht gestellt, wird das Betretungs- und Annäherungsverbot auf längstens vier Wochen ausgedehnt.

Missachtet die Gefährderin/der Gefährder das Betretungs- und Annäherungsverbot, wird empfohlen, sofort die Polizei unter der Rufnummer 133 oder 112 zu verständigen! Die Polizei kann die Gefährderin/den Gefährder bei wiederholter Missachtung des Betretungs- und Annäherungsverbots festnehmen.

Zusätzlich muss die Gefährderin/der Gefährder binnen fünf Tagen ab Anordnung eines Betretungs- und Annäherungsverbots die Beratungsstelle für Gewaltprävention kontaktieren, um einen Termin zu einer Gewaltpräventionsberatung zu vereinbaren. Die Beratung, an der die Gefährderin/der Gefährder aktiv teilnehmen muss, umfasst mindestens sechs Stunden. Die Beratung hat längstens binnen 14 Tagen ab Kontaktaufnahme stattzufinden.

Wird dem nicht nachgekommen, so kann dies eine Verwaltungsstrafe von bis zu 5.000 Euro und im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen nach sich ziehen.

Rechtsgrundlagen

§ 38a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




06.05.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
10.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


04.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe