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Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.
Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.
Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/dem ausländischen Verkäufer erhalten:
Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).
Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.
Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeuges aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:
An Abgaben sind zu entrichten:
Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung. Eine Liste der Generalimporteure ("Liste der Bevollmächtigten") (→ BMK) findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
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