Gemeinde/Politik |Gemeindefinanzen |Mail an Webmaster |Ordinationszeiten Dr. Geschev Emilia |Veranstaltungskalender |Vereine |Cookies |Digitaler Ortsplan |Datenschutz |Impressum |Sitemap |Barrierefreiheit
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der Identität.
Definitionen des amtlichen Lichtbildausweises sind in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen enthalten (z.B. Bankwesengesetz, Notariatsordnung, Passgesetz-Durchführungsverordnung). Der überwiegende Teil dieser Definitionen nennt folgende Merkmale eines amtlichen Lichtbildausweises:
Hier werden die gängigsten amtlichen Lichtbildausweise beispielhaft aufgezählt.
Wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, bedarf es einer Identitätszeugin/eines Identitätszeugen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Persönliche Dokumente" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Besuch uns auf unserer neuen Homepagewww.mv-kimpling.at
Pflegebettenverleih Goldhaubenfrauen KimplingKontakt: Frau Hilda Huber, Tel.: 07733/67 50
Adressen NEU/ALT
Adressen_ALT_NEU.pdf herunterladen (0.12 MB)
Strassenplan_Teil_1.pdf herunterladen (1.9 MB)
Strassenplan_Teil_2.pdf herunterladen (1.85 MB)
E-Geräte reparieren.50 % der Kosten sparen.Umwelt schützen.Für Privatpersonen | Reparaturbonus
Kundmachung der BH Grieskirchen
| A| A