Hausgeburt

Neben einer stationären oder ambulanten Geburt in einem Krankenhaus besteht die Möglichkeit, den Nachwuchs in den eigenen vier Wänden auf die Welt zu bringen. Voraussetzung ist, dass Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft komplikationslos verläuft. Es gibt jedoch medizinische Gründe, die eine Hausgeburt ausschließen (z.B. Frühgeburt).

Grundsätzlich ist eine Hausgeburt drei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin möglich. Die Hebamme ist in diesem Zeitraum in ständiger Rufbereitschaft.

Welche Voraussetzungen sind für eine Hausgeburt nötig?

Voraussetzung für eine Hausgeburt ist, dass Mutter und Kind gesund sind und die Schwangerschaft komplikationslos verlief. Die Ärztin/der Arzt und die Hebamme entscheiden aufgrund der Befunde der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, ob eine Hausgeburt durchgeführt werden kann. Es gibt medizinische Gründe, die eine Hausgeburt ausschließen. Dazu zählen u.a.

Eine Hausgeburt ist drei Wochen vor bis zwei Wochen nach dem errechneten Geburtstermin möglich.

Hinweis

Die Mehrzahl der Ärztinnen/Ärzte und der Klinikhebammen sind gegenüber einer Hausgeburtshilfe allerdings kritisch eingestellt. Dies liegt an den eingeschränkten Überwachungs- und Interventionsmöglichkeiten und den erhöhten Risiken für Mutter und Kind während der Geburt. Im Falle eines Notfalles muss erst der Nottransport in eine Klinik veranlasst werden, bei dem für Mutter und/oder Kind wertvolle Zeit verloren geht. Aufgrund der mitunter unkalkulierbaren Risiken hat sich beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gegen die Hausgeburtshilfe ausgesprochen, obwohl sie grundsätzlich bei Beachtung der medizinischen Voraussetzungen rechtlich erlaubt ist.

Wie erfolgt die Hebammenbetreuung bei einer Hausgeburt?

Bei einer Hausgeburt wird die werdende Mutter zusätzlich zu den vorgesehenen Mutter-Kind-Untersuchungen bereits während der Schwangerschaft umfassend von einer Hebamme betreut. Es wird empfohlen, sich schon früh – spätestens bis zur 20. Schwangerschaftswoche – eine geeignete Hebamme zu suchen.

Das erste Gespräch mit der Hebamme dient dem Kennenlernen und der allgemeinen Information rund um das Thema Hausgeburt. Die Hebamme klärt über die mit der Hausgeburtshilfe assoziierten Risiken einer Geburt auf und lässt sich das Einverständnis in die Hausgeburt von den werdenden Eltern unterschreiben. Bei den Hausbesuchen informiert sich die Hebamme vor Ort über die räumlichen Gegebenheiten und bespricht mit der schwangeren Frau, was für die Hausgeburt vorbereitet werden muss. Durch die regelmäßigen Hausbesuche kann die Hebamme den Verlauf der Schwangerschaft beobachten. Die Schwangere sollte im Vorfeld auch ihre Frauenärztin/ihren Frauenarzt zurate ziehen und den möglichen Wunsch nach einer Hausgeburt individuell und kritisch besprechen.

Wie läuft eine Hausgeburt ab?

Treten erste Anzeichen für die bevorstehende Geburt auf, ist es Zeit, die Hebamme zu verständigen. Nachdem die Hebamme die Anzeichen abgeklärt hat, kommt sie zum Geburtsort. Um sicherzugehen, dass die Geburt normal verläuft, untersucht sie die werdende Mutter in regelmäßigen Abständen. Die Hebamme bringt im Normalfall Geräte zur Überwachung und eventuellen Sauerstoffversorgung des Neugeborenen mit. Auch diverse Hilfsmittel für die Geburt können bei einer Hausgeburt angewandt werden, wie z.B. ein Pezziball, ein Gebärhocker oder das Entspannen in der Badewanne. Mehr zum Thema: Geburtsmethoden und Gebärpositionen.

Die Frau sollte ihre Wünsche und individuellen Vorstellungen schon im Laufe der Schwangerschaft mit der Hebamme abklären und besprechen, was im Rahmen der Möglichkeiten ist. Ob eine Begleitperson bei der Geburt anwesend sein soll, ist ebenfalls alleinige Entscheidung der Frau, die Hebamme sollte jedoch auch darüber bereits im Vorfeld informiert werden.

Schmerzlindernde Maßnahmen, die nur von einer Ärztin/einem Arzt vorgenommen werden dürfen (z.B. Periduralanästhesie, PDA), sind bei einer Hausgeburt nicht möglich. Mehr zum Thema: Geburt: Spezielle Maßnahmen

Treten während der Geburt Komplikationen auf, die eine ärztliche Betreuung notwendig machen, muss eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen werden. Ein Wechsel in ein Krankenhaus kann jederzeit notwendig werden.

Hinweis

Melden Sie sich auch bei einer geplanten Hausgeburt rechtzeitig in einem nahe gelegenen Krankenhaus zur Geburt an (mit dem Hinweis auf eine geplante Hausgeburt). Beachten Sie dabei die zeitlichen Fristen des jeweiligen Spitals. Mehr zum Thema: Spitalsgeburt

Wie erfolgt die Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt?

Nach der Geburt untersucht die Hebamme das Neugeborene und trägt die ersten Untersuchungsergebnisse in den Mutter-Kind-Pass ein. Eine im Klinikalltag verpflichtende Bestimmung des Blutsauerstoffgehaltes des Kindes nach der Geburt kann im Gegensatz zur Spitalsgeburt nicht durchgeführt werden. Dies ist von Nachteil, da der Zustand des Kindes direkt nach der Geburt nicht objektiv nachzuverfolgen ist. Ist während der Geburt ein Dammschnitt erforderlich gewesen oder ist ein Dammriss entstanden, wird die Hebamme diesen – je nach Schweregrad – nähen. Die Hebamme bleibt noch etwa drei Stunden nach der Geburt bei Mutter und Kind, um Nachblutungen zu kontrollieren und sicherzugehen, dass Mutter und Kind wohlauf sind.

Auch während der Zeit des Wochenbettes werden Mutter und Kind von der Hebamme betreut. In den ersten fünf Tagen nach der Geburt ist ein Hausbesuch täglich vorgesehen, bis zur achten Lebenswoche des Kindes sieben weitere. Die Hebamme überprüft, ob sich die Gebärmutter zurückgebildet hat, kontrolliert den Wochenfluss und steht für sämtliche Fragen rund um Stillen, Brustpflege und die Versorgung des Neugeborenen zur Verfügung. Bereits während des Wochenbetts kann mit der Rückbildungsgymnastik begonnen werden. Die Hebamme zeigt erste Übungen zur Stärkung des Beckenbodens und zur Rückbildung der Gebärmutter. Mehr zum Thema: Sport nach der Geburt

Der erste Kinderarztbesuch ist in der ersten Lebenswoche des Kindes vorgesehen. Bei einer Hausgeburt kann es hilfreich sein, wenn der Kinderarzt dafür nach Hause kommt. Suchen Sie sich schon rechtzeitig vor der Geburt einen Kinderarzt, der solche Hausbesuche durchführt.

Wohin kann ich mich wenden?

Hebammen, die Hausbesuche begleiten, finden Sie auf der Website des Österreichischen Hebammengremiums.

Wie erfolgt die Abdeckung der Kosten?

Handelt es sich um eine Hebamme mit Kassenvertrag, werden bei einer geplanten Hausgeburt bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche vier Hausbesuche von der Krankenkasse bezahlt. Kommt das Baby später als errechnet auf die Welt, sind in der 41. und der 42. Schwangerschaftswoche bis zu drei weitere Hausbesuche vorgesehen.

Erfolgt die Geburt trotz einer geplanten Hausgeburt in einem Krankenhaus, müssen medizinische Gründe vorliegen, damit die Krankenkasse die Kosten der Hebammenbetreuung während der Schwangerschaft bezahlt.

Nach der Geburt kommt die Hebamme in den ersten fünf Tagen täglich nach Hause, bis zur achten Woche nach der Geburt sieben weitere Male. Alle darüber hinausgehenden Hebammenleistungen müssen privat bezahlt werden.

Besteht der Wunsch auf eine Wahlhebamme (Hebamme ohne Kassenvertrag), müssen die Kosten zunächst zur Gänze selbst getragen werden. Die Krankenkasse kann auf Antrag 80 Prozent der geltenden Tarife, die eine Hebamme mit Kassenvertrag erhalten würde, rückerstatten. Mehr zum Thema: Hebamme

Informationen zu Kosten und aktuellen Kassentarifen finden Sie auf der Homepage des Österreichisches Hebammengremium.

Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.

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Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


03.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
15.06.2024: priv. Feier
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
20.09.2024: BAPH vormittags
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


15.03.2024: 20:00 Uhr, Konzert MV Kimpling