Finanzzuweisung Bund für Investitionen - KIP 2025

Aushängezeitraum: 22.01.2026 - 31.12.2027

Entsprechend den Bestimmungen des Kommunalinvestitionsgesetzes (KIG) 2025 erhält die Gemeinde Kallham Finanzzuweisungen für Investitionen von insgesamt 176.156,20 Euro in den Jahren 2025 bis 2028. Entsprechend der Berichterstattung im Gemeinderat vom 16. Dezember 2025 ist dabei folgende Verwendung der Mittel (tatsächlich getätigte Auszahlungen) und Mittelverwendungsplanung vorgesehen:


Ein Dokument mit Zahlen und Text

Finanzzuweisung Bund Investitionen - KIP 2025 (136 KB) - .PDF

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