Die Ausstellung von Dokumenten für Neugeborene ist jetzt gebührenfrei!

01.05.2008

Alle Dokumente, die ab 01.05.2008 ausgestellt werden und unmittelbar durch die Geburt eines Kindes innerhalb von 2 Jahren veranlasst werden, sind von den Bundesgebühren und den Verwaltungsabgaben befreit.
Darunter fallen:

  • Anzeige der Geburt
  • Geburtsurkunde
  • Geburtsbestätigung für Krankenkasse oder Finanzamt
  • Erteilung von Vornamen
  • Bestätigung über Daten aus dem Geburtenbuch
  • Niederschrift über die Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisepass

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Kallham.