Umstellung der Kanalgebührenordnung

23.01.2008

Bei der Dezember-Sitzung des Gemeinderates wurde eine Änderung der Kanalgebührenordnung beschlossen. Die bisherige Berechung der Kanalbenützungsgebühr nach Verrechnungsquadratmeter des Wohnobjekts wurde durch ein personenbezogenes Modell abgelöst.
Zukünftig setzt sich die Benutzungsgebühr aus einer Grundgebühr in Höhe von 150 Euro pro Objekt und dem sogenannten Einwohnergleichwert für die im Haus wohnenden Personen zusammen. Dabei wurde darauf geachtet, dass dieser Wert für Kinder möglichst niedrig ist. So sollen kinderreiche Familien nicht zu sehr finanziell belastet werden.

Gemäß den Vorgaben der Landesregierung mussten die Gebühren für den Neuanschluss an das Kanal- und Wasserleitungssystem erhöht werden. Diese Hausaufgabe musste die Gemeinde machen, um auch in Zukunft in den Genuss von Förderungsmitteln des Landes zu kommen.

Kanalgebührenordnung