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Mit einer Wahlkarte (bei Volksabstimmungen und Volksbefragungen mit einer Stimmkarte) können Sie im In- und Ausland auch mittels Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit warten.
Die folgenden Ausführungen gelten sinngemäß in Bezug auf Stimmkarten für Volksabstimmungen und Volksbefragungen.
Bei Landtagswahlen, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen kann es abweichende Regelungen geben. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Für die Briefwahl müssen Sie rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen.
Bei Bundespräsidenten- und Nationalratswahlen sowie Europawahlen muss Ihre Wahlkarte
Informationen zu den Fristen für die Beantragung einer Wahlkarte finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Bitte beachten Sie, dass es bei Wahlen auf Landes- und Gemeindeebene zu Abweichungen insbesondere hinsichtlich der Frist für die Beantragung einer Wahlkarte sowie der Vorgehensweise bei der Briefwahl kommen kann. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf den Seiten des jeweiligen Amtes der Landesregierung Ihres Bundeslandes.
Ihre Wahlkarte kann
Die Briefwahl können Sie grundsätzlich ausüben, indem Sie
Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl abgeben.
Egal ob Sie ihre Wahlkarte im In- oder Ausland aufgeben, die Portokosten trägt in jedem Fall der Bund.
Das Antragsformular ist ab ca. acht Wochen vor einer stattfindenden Wahl online verfügbar.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Kundmachung der BH Grieskirchen
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