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Ab sofort ist die Online-Beantragung der Wahlkarte für die Europawahl über ein digitales Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) möglich.
Wer wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).
Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.
Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte nicht beantragt werden.
Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder
möglich.
Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.
Wenn Sie die Wahlkarte persönlich bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat beantragen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme dort gleich per Briefwahl abzugeben.
Wahlkarten können in der Regel entweder bei der Gemeinde persönlich, durch eine von der Antragstellerin/Antragsteller bevollmächtige Person abgeholt oder per Post zugesendet werden. Soll die Wahlkarte per Post zugestellt werden, muss dies bei der Antragstellung angegeben und eine Zustelladresse bekannt gegeben werden. Ende April 2024 beginnen die Gemeinden die Wahlkarten zu versenden.
Wird der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte mithilfe des digitalen Amtsservice (Online-Service "Wahlkarte beantragen" über oesterreich.gv.at) mit ID-Austria erledigt, wird die Wahlkarte meist als einfaches Schreiben zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten.Bei Online-Beantragung ohne qualifizierte elektronische Signatur über die Gemeinde erhalten antragstellende Personen eine eingeschriebene Sendung, die gegebenenfalls beim Postamt abgeholt werden muss.
Europawahlordnung (EuWO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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