Führerscheinbehörden in Österreich

Hinweis

Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.

In Führerscheinangelegenheiten (z.B. Ausstellung von Führerscheinduplikaten) sind grundsätzlich die Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate sowie die Landespolizeidirektionen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich zuständig.

Die Kontaktdaten aller österreichischen Führerscheinbehörden können über folgenden Link abgerufen werden:

Führerscheinbehörde – Abfrage

Geben Sie entweder die Postleitzahl oder den Namen der betreffenden Gemeinde ein. Gibt es mehrere Orte mit derselben Postleitzahl, wählen Sie den richtigen Ort aus der Liste aus. Anschließend wird die für diesen Ort zuständige Behörde, deren Adresse, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Website angezeigt.

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bankverbindung

Bankverbindung der Gemeinde Kallham
Raiba Region Grieskirchen, Bankstelle Kallham

IBAN: AT20 3473 6000 0201 0627

BIC: RZOOAT2L736 

Bitte bei allen Einzahlungen den Verwendungszweck - und wenn bekannt - ihre Gemeinde-Steuernummer angeben!

UST - Identfikationsnummer: ATU 23420803