Statutarstadt

Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

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Bankverbindung

Bankverbindung der Gemeinde Kallham
Raiba Region Grieskirchen, Bankstelle Kallham

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BIC: RZOOAT2L736 

Bitte bei allen Einzahlungen den Verwendungszweck - und wenn bekannt - ihre Gemeinde-Steuernummer angeben!

UST - Identfikationsnummer: ATU 23420803