Allgemeine Informationen zum Abschleppen rechtswidrig abgestellter Kfz

Fälle erlaubten Abschleppens

In der Regel werden Kfz (z.B. Auto oder Motorrad) abgeschleppt, wenn sie

  • verkehrsbeeinträchtigend,
  • ohne Kennzeichentafeln oder
  • in einer Abschleppzone abgestellt sind.

Eine Verkehrsbeeinträchtigung, die ein Abschleppen zulässt, ist z.B. in folgenden Fällen gegeben:

  • Parken in zweiter Spur
  • Behinderung von Schienenfahrzeugen oder Linienbussen
  • Behinderung der Zufahrt zu einer Garagen- oder Grundstückseinfahrt
  • Parken in einem Halte- und Parkverbot (wenn das Fahrzeug verkehrsbehindernd abgestellt wurde)

Achtung

Die Entfernung eines Fahrzeuges ist auch schon dann zulässig, wenn eine konkrete Verkehrsbeeinträchtigung noch nicht tatsächlich besteht, sondern nur zu befürchten ist.

Verständigungspflichten

Sowohl die nächstgelegene als auch die örtlich zuständige Polizeidienststelle muss unverzüglich von der Entfernung des Fahrzeuges und dem Ort, an den dieses gebracht wird, verständigt werden. Sie ist verpflichtet, Auskünfte darüber zu erteilen.

Wurde das Fahrzeug noch nicht übernommen, muss die Behörde innerhalb einer Woche nach der Abschleppung die Eigentümerin/den Eigentümer bzw. bei angemeldeten Fahrzeugen die Zulassungsbesitzerin/den Zulassungsbesitzer verständigen. Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen binnen sechs, Fahrzeuge ohne Kennzeichen binnen zwei Monaten übernommen werden.

Nähere Informationen zur Ausfolgung eines abgeschleppten Kfz finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at auch Informationen zum (privaten) Abschleppen defekter Fahrzeuge.

Rechtsgrundlagen

§ 89a Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


04.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
15.06.2024: priv. Feier
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe