Gemeinde/Politik |Gemeindefinanzen |Mail an Webmaster |Ordinationszeiten Dr. Geschev Emilia |Veranstaltungskalender |Vereine |Cookies |Adressensuche in Kallham |Digitaler Ortsplan |Datenschutz |Impressum |Sitemap |Barrierefreiheit
Der Todesfall kann durch die Hinterbliebenen (bzw. die verfügungsberechtigten Erbinnen/Erben) auch beim Geldinstitut der Verstorbenen/des Verstorbenen gemeldet werden. Dazu genügt ein formloses Schreiben (oder eine persönliche Vorsprache) sowie die Vorlage der Sterbeurkunde bzw. des Registerauszugs Tod (früher: "Abschrift aus dem Sterbebuch"). Es müssen jedenfalls die Geldinstitute und Kontoverbindungen der zuständigen Notarin/dem zuständigen Notar (Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär) bekannt gegeben werden.
In der Regel werden Konten und Sparbücher der Verstorbenen/des Verstorbenen, soweit es keine weiteren Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber gibt, bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Bei Gemeinschaftskonten wird in den meisten Fällen vermerkt, dass eine Inhaberin/ein Inhaber verstorben ist, die andere Mitinhaberin/der andere Mitinhaber kann jedoch weiterhin darüber verfügen.
Besuch uns auf unserer neuen Homepagewww.mv-kimpling.at
Pflegebettenverleih Goldhaubenfrauen KimplingKontakt: Frau Hilda Huber, Tel.: 07733/67 50
Adressen NEU/ALT
Adressen_ALT_NEU.pdf herunterladen (0.12 MB)
Strassenplan_Teil_1.pdf herunterladen (1.9 MB)
Strassenplan_Teil_2.pdf herunterladen (1.85 MB)
E-Geräte reparieren.50 % der Kosten sparen.Umwelt schützen.Für Privatpersonen | Reparaturbonus
Kundmachung der BH Grieskirchen
| A| A