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Wurde keine Vorsorge bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen und die/der Verstorbene hat keine Aufzeichnungen ihrer/seiner Online-Aktivitäten hinterlassen, gibt es einige Tipps für Hinterbliebene, um die Online-Aktivitäten ermitteln und gegebenenfalls Schritte setzen zu können:
Wenn der digitale Nachlass identifiziert wurde, können die einzelnen Dienste bzw. Netzwerke kontaktiert und über den Todesfall benachrichtigt werden. In der Regel wird die Sterbeurkunde, oft aber auch die Einantwortungsurkunde, benötigt. Um Missbrauch auszuschließen, prüfen die Unternehmen solche Anträge in der Regel genau, was Zeit in Anspruch nimmt.
Einige (Bestattungs-)Unternehmen bieten die Suche bzw. die Verwaltung des digitalen Nachlasses an.
Bei einigen E-Mail-Anbietern können die Hinterbliebenen einen Antrag auf Zugriff auf den Account der/des Verstorbenen stellen. Für den Antrag werden auch hier meist die Sterbeurkunde und die Einantwortungsurkunde benötigt.
Die meisten sozialen Netzwerke (Facebook, Google+ etc.) bieten mittlerweile Optionen an, mit dem Konto einer verstobenen Person umzugehen. Auf Facebook kann beispielsweise ein Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands gestellt werden. Informationen dazu finden sich auf den Hilfe-Seiten des jeweiligen sozialen Netzwerks.
Broschüre "Digitaler Nachlass" (→ ISPA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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