Gemeinde/Politik |Gemeindefinanzen |Mail an Webmaster |Ordinationszeiten Dr. Geschev Emilia |Veranstaltungskalender |Vereine |Cookies |Adressensuche in Kallham |Digitaler Ortsplan |Datenschutz |Impressum |Sitemap |Barrierefreiheit
Das zuständige Standesamt verständigt bei einem Todesfall das Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht (→ BMJ)), in dessen Sprengel die Verstorbene/der Verstorbene den letzten Wohnsitz hatte.
Das Gericht leitet daraufhin ein Verlassenschaftsverfahren ein. Die Notarin/der Notar, die/der je nach Wohnort und Sterbetag zuständig ist, lädt als "Gerichtskommissärin"/ "Gerichtskommissär" die Hinterbliebenen zur sogenannten "Todesfallsaufnahme".
Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Dieser ist bei Behörden- oder Bankwegen mit Rechtskraftstempel vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at im Kapitel "Erben und Vererben".
Besuch uns auf unserer neuen Homepagewww.mv-kimpling.at
Pflegebettenverleih Goldhaubenfrauen KimplingKontakt: Frau Hilda Huber, Tel.: 07733/67 50
Adressen NEU/ALT
Adressen_ALT_NEU.pdf herunterladen (0.12 MB)
Strassenplan_Teil_1.pdf herunterladen (1.9 MB)
Strassenplan_Teil_2.pdf herunterladen (1.85 MB)
E-Geräte reparieren.50 % der Kosten sparen.Umwelt schützen.Für Privatpersonen | Reparaturbonus
Kundmachung der BH Grieskirchen
| A| A