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Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen dem zuständigen Krankenversicherungsträger mitzuteilen.
Wenn Sie das Pendlerpauschale geltend machen möchten, müssen Sie den Wechsel Ihres Wohnortes innerhalb eines Monats bekannt geben.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre neue Adresse in Kenntnis zu setzen.
Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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Pflegebettenverleih Goldhaubenfrauen KimplingKontakt: Frau Hilda Huber, Tel.: 07733/67 50
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