Checkliste Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich

Erkundigen Sie sich im Vorhinein über die Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich.

Aktuelle Checkliste zur Einreise mit Haustieren nach Österreich für Drittstaatsangehörige
Thema Detailinformationen Erledigt
Heimtierausweis Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein veterinärbehördliches Dokument, der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben.  
Hundeabgabe In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden.  
Maulkorb- und Leinenzwang In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang.  
Registrierung Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.  
Kampfhunde Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden.  

Weiterführende Links

Einreise und Wiedereinreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bankverbindung

Bankverbindung der Gemeinde Kallham
Raiba Region Grieskirchen, Bankstelle Kallham

IBAN: AT20 3473 6000 0201 0627

BIC: RZOOAT2L736 

Bitte bei allen Einzahlungen den Verwendungszweck - und wenn bekannt - ihre Gemeinde-Steuernummer angeben!

UST - Identfikationsnummer: ATU 23420803