Wechselkennzeichen

Allgemeine Informationen

Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn

  • diese in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen etc.) fallen und
  • die Kennzeichentafeln desselben Formats und derselben Ausgestaltung auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.

Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden.

Tipp

Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das (Wechsel-)Kennzeichen gebunden. Es ist daher lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind bei Erwerb einer Digitalen Vignette nicht mehr nötig.

Voraussetzungen

Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Kraftfahrzeuge vermerkt sein.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden und es wird ein Zulassungsschein pro Fahrzeug ausgestellt.

Hinweis

Falls Sie ein Fahrzeug abmelden, wird dieses in der Zulassungsbescheinigung gestrichen bzw. wird die entsprechende Zulassungsbescheinigung entfernt. Für die zugelassenen Fahrzeuge werden nur jeweils eine hintere und eine vordere Kennzeichentafel ausgefolgt.

Wird bei einem Wechselkennzeichen ein Scheckkartenzulassungsschein beantragt, wird pro Fahrzeug eine Karte ausgestellt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Versicherungsbestätigung
  • Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
    • Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

Kosten

  • Für die Zulassung (Zulassungsgebühr pro zuzulassendem Fahrzeug)
    • Behördenanteil: 119,80 Euro
    • Bearbeitungsleistung: 60,80 Euro
  • Für die Kennzeichentafeln (einmal die entsprechenden Kosten)
    • Pkw und Lkw: 23 Euro
    • Motorrad: 13 Euro
    • Motorfahrrad: 8,50 Euro
    • Anhänger: 11,50 Euro
    • Zugmaschine: 11,50 Euro
  • Begutachtungsplakette: 2,30 Euro pro Fahrzeug
  • Scheckkartenzulassungsschein: 28,10 Euro

Zusätzliche Informationen

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.

Auf Autobahnen oder Schnellstraßen in Österreich ist jedes gerade mit einem Wechselkennzeichen benützte Fahrzeug mit einer gültigen Vignette auszurüsten (muss keine Jahresvignette, kann auch eine 2-Monats- oder 10-Tages-Vignette sein). Die Klebevignette ist nicht an das (Wechsel-)Kennzeichen, sondern an das jeweilige Fahrzeug gebunden.

Tipp

Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das (Wechsel-)Kennzeichen gebunden. Es ist daher lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind bei Erwerb einer Digitalen Vignette nicht mehr nötig.

Weiterführende Links

Digitale Vignette (→ ASFINAG)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


03.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
15.06.2024: priv. Feier
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe