Namensänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Gewerbeinhaberinnen/Gewerbeinhaber und gewerberechtliche Geschäftsführerinnen/gewerberechtliche Geschäftsführer müssen Änderungen des Namens innerhalb von vier Wochen bei der Gewerbebehörde anzeigen.

Die Anzeige der Namensänderung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.

Nähere Informationen zum Thema "Gewerbeinhaber/Geschäftsführer – Namensänderung" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Bankverbindung

Bankverbindung der Gemeinde Kallham
Raiba Region Grieskirchen, Bankstelle Kallham

IBAN: AT20 3473 6000 0201 0627

BIC: RZOOAT2L736 

Bitte bei allen Einzahlungen den Verwendungszweck - und wenn bekannt - ihre Gemeinde-Steuernummer angeben!

UST - Identfikationsnummer: ATU 23420803