Landtagswahlen

Allgemeines zu Landtagswahlen

In Österreich werden die Landtage gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Die Zahl der Abgeordneten ist in den Landesverfassungen festgelegt und richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl des betreffenden Landes. Die Gesetzgebungsperiode ist nicht in allen Ländern gleich; sie beträgt in acht Bundesländern fünf Jahre und in Oberöstereich sechs Jahre.

Es besteht keine Wahlpflicht!

Aktive Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, und
  • grundsätzlich ihren Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland haben.

Im Burgenland genügt, wenn dort kein Hauptwohnsitz vorliegt, unter bestimmten Voraussetzungen das Vorhandensein eines ("qualifizierten") Wohnsitzes. Als Wohnsitz gilt in diesem Fall ein Ort, an dem sich die wahlberechtigte Person in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diesen zu ihrem wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt zu machen. Zumindest zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein. Die Voraussetzungen für einen solchen Wohnsitz sind jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn der Aufenthalt nur Erholungs-, Kur- oder Urlaubszwecken dient oder aus anderen Gründen offensichtlich nur vorübergehend ist sowie wenn die Person in der Gemeinde nicht nach melderechtlichen Vorschriften gemeldet ist.

In Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg ist es grundsätzlich auch möglich, als Auslandsösterreicherin/Auslandsösterreicher wahlberechtigt zu sein, wenn vor der Verlegung des (Haupt-)Wohnsitzes ins Ausland der (Haupt-)Wohnsitz im betreffenden Bundesland war.

Informationen bezüglich des aktiven Wahlrechts finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis kann Einsicht genommen oder dagegen Einspruch erhoben werden. Mehr dazu findet sich unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".

Die Stimmabgabe bei Wahlen auf Landesebene ist auch mit einer Wahlkarte möglich (in jenen Wahllokalen im Landesgebiet, die Wahlkarten entgegennehmen, oder mittels Briefwahl auch außerhalb der Landesgrenzen). Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Fristen und Verfahrensabläufe bei der Beantragung von Wahlkarten können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Über Details hierzu informiert die Landeswahlbehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Passive Wahlberechtigung

Passiv wahlberechtigt, d.h. zu einer Kandidatur berechtigt, sind

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger,
  • die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
  • grundsätzlich in einer Gemeinde des jeweiligen Bundeslandes ihren Hauptwohnsitz haben.

In manchen Bundesländern (z.B. Burgenland) ist wie beim aktiven Wahlrecht unter bestimmten Voraussetzungen das Vorhandensein eines qualifizierten Wohnsitzes ausreichend. Informationen bezüglich des passiven Wahlrechts finden sich auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.

Weiterführende Links

Informationen der Landesregierungen

Letzte Aktualisierung: 17. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




06.05.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
10.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


04.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe