Verbot der Gesichtsverhüllung

Seit 1. Oktober 2017 gilt in ganz Österreich ein Verbot der Gesichtsverhüllung. Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll u.a. zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen, die für ein friedliches Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat erforderlich ist. Das Gesetz gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten.

Grundsätzlich verboten und strafbar ist

  • das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge
  • an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden
  • in einer Weise, dass die Gesichtszüge nicht mehr erkennbar sind.

Verboten ist nicht nur die Verhüllung durch Kleidungsstücke, sondern auch durch andere Gegenstände. Als öffentlicher Ort gilt der öffentliche Raum (Straße etc.). Zu den öffentlichen Gebäuden zählen z.B. Amtsgebäude, Schulen, Kindergärten, Universitäten, Bahnhöfe, Flughäfen, alle Geschäftslokale, Einkaufszentren, Hallenbäder, Fitnesscenter etc.

Ausnahmen vom Verbot

 

Verbot der Gesichtsverhüllung

Grafik: APA; Quelle: APA/BMI

In folgenden Fällen einer Gesichtsverhüllung liegt kein Verstoß gegen das Gesichtsverhüllungsverbot vor:

  • Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht
    Beispiel: Tragen eines Sturzhelms auf einem Moped oder Motorrad (auch während des Tankens erlaubt)
  • Künstlerische, kulturelle oder traditionelle Veranstaltungen
    Beispiele: Faschingskostüme, Halloween-Kostüme, Perchtenläufe, Theateraufführungen etc.
  • Gesundheitliche Gründe
    (Infektionsgefahr, Luftverschmutzung, witterungsbedingte Umstände)

    Beispiele: Mund- und Nasen-Schutzmasken, Atemschutzmasken; Gesichtsverhüllung zum Schutz vor Frost
  • Berufliche Gründe
    Gesichtsverhüllung aufgrund arbeitsschutzrechtlicher, hygienischer oder sicherheitstechnischer Vorschriften
  • Sportausübung
    Beispiele: Motorsport, Fechten

Ob eine Gesichtsverhüllung vom Verbot ausgenommen ist, muss von Polizistinnen/Polizisten im Einzelfall beurteilt werden.

Folgen eines Verstoßes

Wer gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Diese kann durch eine Organstrafverfügung in der Höhe von bis zu 150 Euro geahndet werden.

Jeder Fall eines Verstoßes wird individuell beurteilt. Die Polizeibeamtinnen/die Polizeibeamten verfügen über einen Ermessensspielraum, weshalb auch eine bloße Abmahnung möglich ist.

Zunächst spricht die Polizistin/der Polizist die Person an und klärt über das Verbot der Gesichtsverhüllung auf. Auf Aufforderung muss diese vor Ort abgenommen werden. Weigert sich die Person trotz Abmahnung die Verhüllung zu entfernen oder versucht sie die Tat zu wiederholen oder kann ihre Identität nicht festgestellt werden, kann sie durch die Polizistin/den Polizisten auf die Polizeistation gebracht werden.

Rechtsgrundlagen

Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 11. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




30.04.2024: BAPH, nachmittags


06.05.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
10.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe