Allgemeines zum Eigenimport von Kfz

Die in diesem Kapitel angeführten Bestimmungen gelten für den Eigenimport von Neu- und Gebrauchtwagen durch Privatpersonen nach Österreich.

Unterscheidung Neu- und Gebrauchtwagen

Da es in steuerrechtlicher und genehmigungspflichtiger Hinsicht einen Unterschied macht, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Kfz (z.B. Auto oder Motorrad) importieren, muss strikt zwischen Neu- und Gebrauchtwagen unterschieden werden.

Für die Genehmigung ist einzig maßgeblich, ob das Fahrzeug bereits (im In- oder Ausland) zum Verkehr zugelassen war, unabhängig von der Dauer der Zulassung.

Aus steuerrechtlicher Sicht (im Hinblick auf die Verpflichtung zur Entrichtung der Erwerbsteuer) wird zwischen Neu- und Gebrauchtwagen wie folgt unterschieden:

Neuwagen

Ein Kfz gilt als neu, wenn der Kilometerstand weniger als 6.000 aufweist oder die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Beispiel

  • Ein Auto hat einen Kilometerstand von 8.000, war aber kürzer als sechs Monate im Ausland angemeldet. Es handelt sich um ein Neufahrzeug, weil vom Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme bis zum Erwerb nicht mehr als sechs Monate vergangen waren.
  • Ebenfalls handelt es sich um ein Neufahrzeug, wenn es mehr als sechs Monate angemeldet war, aber nur 5.000 km damit gefahren wurden.

Gebrauchtwagen

Ein Kfz gilt als gebraucht, wenn das Fahrzeug mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und die erste Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als sechs Monate zurückliegt.

Tipp

Erkundigen Sie sich vor dem Import von Gebrauchtwagen bei der Generalvertreterin/dem Generalvertreter der Automarke in Österreich bzw. bei der Technischen Prüfstelle des Amtes der jeweiligen Landesregierung, ob für das betreffende Kfz eine EU-Betriebserlaubnis vorliegt oder eine Einzel- oder Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.

Man muss auf die Begutachtungsfrist im Ausland achten. Selbst wenn diese länger ist als in Österreich, gilt die österreichische Begutachtungsfrist.

Weiters ist zwischen Kfz-Import aus EU-Ländern und Kfz-Import aus Drittländern zu unterscheiden.

Verwendung von Kfz mit ausländischem Kennzeichen in Österreich

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen grundsätzlich auch von Lenkerinnen/Lenkern mit Wohnsitz im Inland bzw. österreichischem Führerschein gelenkt werden.

Frist

Importierte Fahrzeuge von Personen mit Hauptwohnsitz oder Wohnsitz im Inland dürfen ohne österreichische Kfz-Zulassung grundsätzlich nur während eines Monats ab der erstmaligen Einbringung verwendet werden.

Nach Ablauf dieser Frist sind die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln der Behörde, in deren Wirkungsbereich sich das Fahrzeug befindet, abzuliefern.

Wenn glaubhaft gemacht wird, dass innerhalb dieses Monats die inländische Kfz-Zulassung nicht vorgenommen werden konnte, darf das Fahrzeug ein weiteres Monat verwendet werden.

Detaillierte Informationen zum Thema "Fahren mit ausländischen Kennzeichen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 28. März 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


Veranstaltungskalender

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06.05.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
10.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


04.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe