Probefahrtkennzeichen

Allgemeine Informationen

Für Probefahrten mit nicht zum Verkehr zugelassenen Kfz oder Anhängern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ist eine behördliche Bewilligung (der Zulassungsbehörde) erforderlich. Infolge der Bewilligung wird von den Zulassungsstellen (→ VVO) der Versicherungsgesellschaften ein Probefahrtkennzeichen (oft auch als "Probekennzeichen" bezeichnet) ausgegeben. Die blauen Probefahrtkennzeichen sind nicht zu verwechseln mit den grünen Überstellungskennzeichen.

Die Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten wird bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen nur erteilt an Antragstellerinnen/Antragsteller, die

  • sich im Rahmen ihres gewerblichen Betriebes, gewerbsmäßig oder zur Versorgung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen des eigenen Betriebes, mit der Erzeugung oder Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und Anhängern befassen,
  • mit solchen Handel treiben,
  • solche gewerbsmäßig befördern,
  • eine Anstalt oder einen Betrieb besitzen, der sich im öffentlichen Interesse mit der Instandsetzung oder Prüfung von Fahrzeugen befasst,
  • ein Servicestationsunternehmen oder Reinigungsunternehmen betreiben, welches Fahrzeuge von Kundinnen/Kunden zur Durchführung der Reinigung oder Pflege abholt und wieder zurückstellt oder
  • in die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für eines oder mehrere Fachgebiete eingetragen sind:
    • Verkehrsunfall Straßenverkehr, Unfallanalyse
    • Kfz-Reparaturen, Havarieschäden, Bewertung
    • Kfz-Lackierung
    • Kfz-Elektronik
    • Auswertung von Fahrtschreibern, Unfalldatenschreibern
    • Baumaschinen, Reparatur, Havarieschäden, Bewertung
    • Landmaschinen, Reparatur, Havarieschäden, Bewertung
    • Historische Fahrzeuge (Oldtimer), Restaurierung, Bewertung

Verwendungsmöglichkeiten

Probefahrtkennzeichen können für folgende Fahrten verwendet werden:

  • Fahrten zur Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit eines Fahrzeuges
  • Fahrten zur Vorführung von Fahrzeugen
  • Überführungsfahrten im Rahmen des Geschäftsbetriebes sowie Fahrten, um unbeladene Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 oder N3 gewerbsmäßig im Auftrag von Nutzfahrzeugherstellern oder Nutzfahrzeughändlern zu überführen
  • Überführungsfahrten durch die Käuferin/den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges von der Verkäuferin/dem Verkäufer
  • Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung
  • Überlassen eines Fahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 t an eine Kaufinteressentin/einen Kaufinteressenten für längstens 72 Stunden, wobei auch Fahrtunterbrechungen zulässig sind

Probefahrtschein und sonstige Bescheinigungen

Über die Erteilung der Bewilligung für Probefahrten wird ein Probefahrtschein ausgestellt. Dieser muss bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen zur Überprüfung ausgehändigt werden. Für Probefahrten auf Freilandstraßen und an Sonn- und Feiertagen ist eine Bescheinigung über das Ziel und den Zweck der Probefahrt erforderlich, die von der Besitzerin/dem Besitzer der Bewilligung ausgestellt wird. Bei Betrieben, die außerhalb des Ortsgebietes liegen, muss diese Bescheinigung nur für Probefahrten an Sonn- und Feiertagen ausgestellt werden.

Bei Probefahrten durch Kaufinteressentinnen/Kaufinteressenten muss die Besitzerin/der Besitzer der Bewilligung eine Bescheinigung über die Probefahrt mit dem Zeitpunkt des Beginnes und des Endes der Probefahrt ausstellen. Bei Fahrtunterbrechungen muss diese Bescheinigung im Fahrzeug gut erkennbar hinterlegt werden.

Die Besitzerin/der Besitzer einer Bewilligung muss über die Verwendung des Probefahrtkennzeichens einen Nachweis führen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 45, 102 AbsKraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 23. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


03.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
15.06.2024: priv. Feier
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe