Anhängevorrichtung

Allgemeine Informationen

Die Eintragung einer Anhängevorrichtung in das Genehmigungsdokument (z.B. Typenschein) ist nicht notwendig, wenn

  • diese Marke und Type bereits im Genehmigungsdokument eingetragen ist oder
  • die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass für diese Anhängekupplung eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55 vorliegt, aus der hervorgeht, dass diese Anhängekupplung für das infrage kommende Fahrzeug für geeignet erklärt wurde.

Den Nachweis für die Genehmigung nach der UNECE-Regelung und die Beschreibung der Anhängevorrichtung erhalten Sie beim Kauf einer genehmigten Kupplung. Dieser Nachweis muss von der Zulassungsbesitzerin/dem Zulassungsbesitzer immer mitgeführt werden.

Entspricht die Marke/Type der montierten Anhängevorrichtung nicht jener im Genehmigungsdokument und/oder liegt kein Nachweis über eine Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55 vor, muss die Anhängevorrichtung durch die zuständige Behörde genehmigt und sollte in das Genehmigungsdokument eingetragen werden.

Hinweis

An Fahrzeugen, die nach dem 8. September 1999 genehmigt wurden, dürfen nur UNECE-genehmigte Anhängevorrichtungen montiert werden.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Für die Typisierung, Eintragung in das Genehmigungsdokument und den Vermerk in der Genehmigungsdatenbank: Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob Ihre Anhängevorrichtung genehmigt werden muss, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und welche Gebühren anfallen. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

Für die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung: Falls bei der Technischen Prüfstelle nicht gleich auch eine neue Zulassungsbescheinigung ausgedruckt wird, wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Typisierung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bestätigung einer österreichischen Fachwerkstätte über den fachgerechten Einbau
  • Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint

Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument:

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Zulassungsbescheinigung (grundsätzlich beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Nachweis für die Genehmigung nach der UNECE-Regelung Nr. 55
  • Bestätigung einer österreichischen Werkstätte über den fachgerechten Einbau
  • Gegebenenfalls Bescheid über die durchgeführte Typisierung
  • Vollmacht, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer nicht selbst erscheint

Kosten

  • Für die Typisierung: rund 30 Euro
  • Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument: 14,30 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




06.05.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
10.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


04.06.2024: BAPH, Fortbildung
06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe