Allgemeines zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich

Allgemeine Informationen

Drittstaatsangehörige sind Personen, die

  • weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger
  • noch sonstige EWR‑Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen)
  • noch Schweizerinnen/Schweizer sind.

Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder als unternehmensintern transferierte Arbeitnehmerin/unternehmensintern transferierter Arbeitnehmer oder Inhaberinnen/Inhaber eines Aufenthaltstitels "ICT" eines anderen Mitgliedstaates länger als 90 Tage aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel. Sind sie jedoch unionsrechtlich aufenthaltsberechtigt, benötigen sie keinen Aufenthaltstitel.

Hinweis

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger und Schweizerinnen/Schweizer benötigen keinen Aufenthaltstitel. Ihr Aufenthaltsrecht ist jedoch an unionsrechtliche Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen, wenn sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, innerhalb von vier Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Behörde eine "Anmeldebescheinigung" beantragen. Weitere Informationen zum Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung" gemäß § 56 Abs. 1 NAG für deren  Angehörige aus Drittstaaten finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Da die Schweiz durch eine Reihe von bilateralen Verträgen an den EWR angeschlossen ist, sind Schweizerinnen/Schweizer in vielen Bereichen EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern gleichgestellt.

Aufenthaltstitel

Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck (z.B. "ausgenommen Erwerbstätigkeit") erteilt. Die/der Fremde kann den Aufenthaltszweck während des Aufenthalts in Österreich nur ändern, wenn die Voraussetzungen für den beantragten Aufenthaltstitel erfüllt werden und ein  gegebenenfalls erforderlicher Quotenplatz vorhanden ist.

Die Aufenthaltstitel werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.

Achtung

Unzulässig sind Anträge, aus denen sich verschiedene Aufenthaltszwecke ergeben, das gleichzeitige Stellen mehrerer Anträge und das Stellen weiterer Anträge, solange ein Verfahren nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) einschließlich jener bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängig ist.

Ausführliche Informationen zur Weitergeltung früherer Aufenthaltstitel finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Gültigkeitsdauer von Aufenthaltstiteln

Befristete Aufenthaltstitel werden grundsätzlich für die Dauer von zwölf Monaten ausgestellt. Es gibt aber unter anderem folgende Ausnahmen:

Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU " wird mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Die Befristung der Gültigkeit der Karte ändert jedoch nichts an dem unbefristeten Aufenthaltsrecht.

Die Gültigkeitsdauer eines Aufenthaltstitels beginnt mit dem Ausstellungsdatum, jene eines verlängerten Aufenthaltstitels mit dem auf den letzten Tag des letzten Aufenthaltstitels folgenden Tag, wenn seither nicht mehr als sechs Monate vergangen sind. Wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wird, hält sich die Antragstellerin/der Antragsteller bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig in Österreich auf.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres


Veranstaltungskalender

Dick gedruckte Termine sind öffentlich zugänglich!




30.04.2024: BAPH, nachmittags


06.05.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
10.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.-15.05.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.05.2024: Kindergarten, Tag des Kinderliedes
21.05.2024: BAPH - KMB - 16:00 Uhr Maiandacht
23.05.2024: BAPH abends
24.05.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
28.05.2024: BAPH-Kallham, FB-Tag
31.05.2024: GstanzlBlues goes Hausruckviertel, 20:00 Uhr


06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


02.07.2024: BAPH Sommerfest
03.07.2024: 19:00 Uhr Marktgemeinde Neumarkt/H. - Infoveranstaltung Magenta Glasfaser
04.07.2024: Mittelschule Neumarkt-Kallham
11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


05.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstag
09.09.2024: BAPH, Angehörigenabend
13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
22.09.2024: Jugendorchester trifft Kinderchor, 16:00
23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
22. -23.10.2024: Bez. Blasmusikverband, ORF-Kaiserklänge
25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.10.2024: Trachtenkapelle Kallham, Konzert
29.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
30. u. 31.10.2024: BAPH-Kallham, Andacht für Verstorbene


09.-10.11.2024: RKTZV Ausstellung
12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe