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Vom Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei geladene Zeuginnen/Zeugen sind verpflichtet, dieser Ladung Folge zu leisten und dem Gericht Fragen darüber, was sie gesehen, gehört oder erlebt haben, wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Falschaussage ist strafbar. Darunter fällt auch das vorsätzliche Verschweigen von erheblichen Tatsachen oder das Vortäuschen von Unwissenheit.
Das Gericht ist verpflichtet, den höchstpersönlichen Lebensbereich von Zeuginnen/Zeugen zu schützen.
Zeuginnen/Zeugen können verlangen, dass
Besonders schutzbedürftige Opfer, wie z.B. Opfer eines Sexualdelikts, haben weitergehende Rechte. Nähere Informationen zu den Rechten besonders schutzbedürftiger Opfer finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Nähere Informationen zur Zeugenladung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Strafprozessordnung (StPO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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