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Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich.
Falls es in einer Gemeinde/einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:
Überprüfen Sie auf der Seite Leben in der Gemeinde, ob Ihre Gemeinde Informationen zu Maulkorb- und Leinenzwang auf oesterreich.gv.at zur Verfügung stellt.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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Pflegebettenverleih Goldhaubenfrauen KimplingKontakt: Frau Hilda Huber, Tel.: 07733/67 50
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