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Auf einen Blick: Wenn Sie…
Ob Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie in den Signatur-Zertifikatsdaten einsehen.
Wenn Sie eine Handy-Signatur besitzen, müssen Sie diese auf die ID Austria umstellen, um sie weiter verwenden zu können. Dies geschieht automatisch bei der ersten Anmeldung bei einem Online-Service nach dem 5.12.2023.
Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten:
Ob Ihre Handy-Signatur behördlich registriert wurde, können Sie im Web unter „Signaturzertifikatsdaten einsehen“ erkennen.
Aus Sicherheitsgründen ist es bei der ID Austria mit Vollfunktion nicht mehr möglich, sich via SMS-TAN anzumelden.
Sie können entweder im Web unter oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt" auf die ID Austria umsteigen. Ihre Anmeldedaten bleiben dieselben wie bei der Handy-Signatur.
Fall 1 – Sie sind in der App „Digitales Amt“ noch nicht angemeldet Fall 2 – Sie sind in der App „Digitales Amt“ schon angemeldet
Melden Sie sich an. Ihre Handy-Signatur wird automatisch im Zuge des Anmeldungsprozesses auf die ID Austria umgestellt:
Ab nun geht es wieder in der App „Digitales Amt" auf Ihrem Smartphone weiter:
Sie haben Ihre Handy-Signatur erfolgreich auf die ID Austria umgestellt.
Falls die Eingabe der Ausweisnummer aus Zeitgründen nicht angeboten wurde oder nicht abgeschlossen werden konnte, so starten Sie diesen Prozess erneut: Folgen Sie dazu der Anleitung für den Umstieg von behördlich registrierter ID Austria mit Basisfunktion auf ID Austria in der App „Digitales Amt“.
Sie nutzen nun eine ID Austria mit Vollfunktion (bei Durchführung von Schritt 7) oder eine ID Austria mit Basisfunktion.
Bestätigen Sie die Signatur mit Ihrem gewählten Authentifizierungsfaktor, um die Anmeldung bei oesterreich.gv.at abzuschließen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
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