Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Wie kann ich mich selbst krankenversichern? Welche Kosten kommen auf mich zu?

Allgemeine Informationen

Personen, die nicht krankenversichert sind und deren Wohnsitz in Österreich liegt, können sich in der Krankenversicherung selbst versichern.

Für Studierende und geringfügig Beschäftigte, die sich selbst krankenversichern wollen, gelten besondere Regelungen.

Hinweis

Personen, die zuletzt nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG), dem Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG) oder bei einer wahlweise zur Pflichtversicherung geschaffenen Vorsorgeeinrichtung einer gesetzlichen beruflichen Vertretung krankenversichert waren, können sich erst 60 Monate nach dem Ende dieser Versicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse selbst versichern. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Weiterversicherung in der Krankenversicherung bei jener Versicherung, bei der die Pflichtversicherung zuletzt bestand.

Ausnahme: Personen, die zuletzt eine Waisenpension nach dem GSVG oder BSVG bezogen haben, oder als Angehörige mitversichert waren, können sich unmittelbar nach dem Ende dieser Versicherungen in der Krankenversicherung nach dem ASVG selbst versichern.

Der Antrag muss bei der Österreichischen Gesundheitskasse gestellt werden.

Durch die Selbstversicherung in der Krankenversicherung besteht Anspruch auf Sachleistungen (ärztliche Hilfe, Pflege in einem Spital, Medikamente). Anspruch auf Barleistungen, wie Wochen- oder Krankengeld, besteht hingegen nicht.

Kosten

Der Beitrag für die Selbstversicherung in der Krankenversicherung beträgt 478,82 Euro pro Monat (Wert für 2023). Ist die finanzielle Lage der Antragstellerin/des Antragstellers angespannt, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung dieses Beitrags zu stellen.

Wird dieser Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Selbstversicherung gestellt, kann eine Ermäßigung ab dem ersten zu bezahlenden Beitrag wirksam sein. Wird der Antrag erst später gestellt, gilt die Ermäßigung erst mit dem folgenden Monat.

Beginn der Versicherung

Wird der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Versicherung oder Mitversicherung gestellt, beginnt die Selbstversicherung unmittelbar nach dem Ende der vorigen Versicherung. In allen anderen Fällen beginnt die Selbstversicherung mit dem Tag, der auf die Antragstellung folgt.

Beginn des Leistungsanspruchs

Achtung

Der Anspruch auf ärztliche Hilfe, Heilmittel, Pflege in einem Spital und andere Sachleistungen besteht grundsätzlich erst nach sechs Monaten (sogenannte Wartefrist).

Ausnahme: War die Antragstellerin/der Antragsteller

  • unmittelbar vor Antragstellung sechs Wochen oder
  • in den letzten 12 Monaten 26 Wochen

mitversichert oder nach dem ASVG oder dem B-KUVG krankenversichert, besteht der Anspruch auf Sachleistungen für die Versicherte/den Versicherten und ihre/seine Angehörigen sofort. 

Weiterführende Links

Österreichische Gesundheitskasse (→ ÖGK)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


Veranstaltungskalender

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06.06.2024: BAPH Mitarbeiterfest
10.-11.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.06.2024: BAPH-Kallham, Schulung
14.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
15.06.2024: priv. Feier
20.06.2024: LMS-Neumarkt, 19:00 Uhr, Schlusskonzert
21.06.2024: Mittelschule Neumarkt, vormittags
25.06.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
26.06.2024: BAPH Kallham, nachmittags - Schulung
27.06.2024: BAPH, Fortbildung
28.06.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


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11.-12.07.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.07.2024: BAPH Letzte Hilfe-Workshop
19.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
26.07.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


09.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
23.08.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


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13.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
17.09.2024: BAPH-Kallham
18.09.2024: BAPH-Kallham, Schulungstage
20.09.2024: BAPH vormittags
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23. & 30.09.2024: BAPH-Kallham, Schulung
27.09.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe



08.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
11.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
14.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
17.10.2024: BAPH-Kallham, Schulung
18.10.2024: BAPH Kallham
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25.10.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
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12.11.2024: BAPH-Kallham, Schulung
15.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
16.11.2024: Marktmusik Neumarkt, Konzert
21.11.2024: BAPH-Kallham, Fortbildung
22.11.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


08.12.2024: Seniorenbund Weihnachtsfeier
10.12.2024: BAPH-Kallham, Schulung
13.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe
27.12.2024: 10:00 Uhr Hl. Messe


15.03.2024: 20:00 Uhr, Konzert MV Kimpling