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Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland.
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.
Der Begriff der "Herzensösterreicherinnen"/"Herzensösterreicher" bezeichnet Personen österreichischer Abstammung, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Das können entweder frühere österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger oder Personen mit zumindest einem österreichischen Eltern- oder Großelternteil sein, die sich Österreich verbunden fühlen.
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