Witwerpension

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit wird in diesem Kapitel nur die Witwenpension/Witwerpension beschrieben. Die Ausführungen gelten jedoch gleichermaßen für hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner.

Letzte Aktualisierung: 11. Oktober 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Bankverbindung

Bankverbindung der Gemeinde Kallham
Raiba Region Grieskirchen, Bankstelle Kallham

IBAN: AT20 3473 6000 0201 0627

BIC: RZOOAT2L736 

Bitte bei allen Einzahlungen den Verwendungszweck - und wenn bekannt - ihre Gemeinde-Steuernummer angeben!

UST - Identfikationsnummer: ATU 23420803