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Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:
Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:
Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.
Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:
Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.
Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.
Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:
Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 600 Watt
Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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