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Sinnverwandter Begriff: Unfallmeldegebühr
Eine Unfallmeldegebühr oder "Blaulichtsteuer" muss bezahlt werden, wenn die Polizei zu einem Verkehrsunfall mit bloßem Sachschaden gerufen wird, obwohl der Datenaustausch (Name und Anschrift) zwischen den Unfallbeteiligten möglich gewesen wäre. Darüber hinaus fällt die Blaulichtsteuer u.a. auch an, wenn eine Unfallbeteiligte/ein Unfallbeteiligter, die/der die Polizei nicht gerufen hat, eine Ausfertigung des Polizeiprotokolls verlangt.
Die Gebühr ist im Gesetz pauschal mit 36 Euro festgesetzt.
Liegt das Verschulden bei der Unfallgegnerin/dem Unfallgegner, muss deren/dessen Haftpflichtversicherung die Unfallmeldegebühr begleichen. Bei einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Richtiges Verhalten bei einem Verkehrsunfall" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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