Namensänderung: Firmenbuch

Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden.

Die Namensänderung einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Dafür ist eine Authentifizierung mittels Bürgerkarte erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Fluchtwegplan/Bestuhlung

 Bestuhlungspläne für den Veranstaltungssaal "S´Zentrum 4720" 

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne klein_Sessel max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne klein_Tische max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne groß_Tische max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne groß_Sessel max._fluchtwegplan[1].pdf