Namensänderung: Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Gewerbeinhaberinnen/Gewerbeinhaber und gewerberechtliche Geschäftsführerinnen/gewerberechtliche Geschäftsführer müssen Änderungen des Namens innerhalb von vier Wochen bei der Gewerbebehörde anzeigen.

Die Anzeige der Namensänderung kann – formlos oder mittels Formular – persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen.

Nähere Informationen zum Thema "Gewerbeinhaber/Geschäftsführer – Namensänderung" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Fluchtwegplan/Bestuhlung

 Bestuhlungspläne für den Veranstaltungssaal "S´Zentrum 4720" 

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne klein_Sessel max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne klein_Tische max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne groß_Tische max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne groß_Sessel max._fluchtwegplan[1].pdf