Namensänderung: Wehrdienst

Wenn Sie gerade Ihren Wehrdienst leisten, müssen Sie Ihre Namensänderung unverzüglich bei der jeweiligen Kompanie melden.

Die Meldung der Namensänderung kann schriftlich (formloser Brief) oder persönlich durchgeführt werden. Eine Kopie der Heiratsurkunde ist beizulegen oder mitzubringen.

Hinweis

Weitere Informationen zum Thema "Wehrdienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 10. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung

Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungsordnung

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Neue Kinderbildungs- und betreuungseinrichtsordnung (KBBEO) gültig ab 01. Oktober 2023

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