Statutarstadt

Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:

Letzte Aktualisierung: 4. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Fluchtwegplan/Bestuhlung

 Bestuhlungspläne für den Veranstaltungssaal "S´Zentrum 4720" 

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne klein_Sessel max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne klein_Tische max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne groß_Tische max._fluchtwegplan.pdf

 Datei herunterladen: PDFSaal_Bühne groß_Sessel max._fluchtwegplan[1].pdf