Gemeinde/Politik |Gemeindefinanzen |Mail an Webmaster |Ordinationszeiten Dr. Geschev Emilia |Veranstaltungskalender |Vereine |Cookies |Digitaler Ortsplan |Datenschutz |Impressum |Sitemap |Barrierefreiheit
Impfungen spielen eine wichtige Rolle beim Schutz von Personengruppen, die beispielsweise durch den Beruf oder bestimmte Grunderkrankungen besonders gefährdet sind. So besteht zum Beispiel in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen eine erhöhte Infektionsgefahr. Auch Frauen, die eine Schwangerschaft planen oder schwanger sind, sowie Frühgeborene benötigen besonderen Schutz. Im Impfplan Österreich steht, für welche Personengruppen spezielle Impfempfehlungen bestehen.
Infektionskrankheiten können in der Schwangerschaft nicht nur für die Mutter gefährlich sein, sondern auch auf das Kind übertragen werden. Das Nationale Impfgremium empfiehlt daher Frauen mit Kinderwunsch, ihren Impfstatus bereits vor einer Schwangerschaft überprüfen zu lassen. Fehlende Impfungen sollten so schnell wie möglich nachgeholt werden.
Besonders folgende Impfungen sollten bereits ab Kinderwunsch verabreicht oder aufgefrischt werden:
Weitere Informationen finden Sie unter: Impfungen vor der Schwangerschaft
Generell sind Impfungen mit Totimpfstoffen während der Schwangerschaft möglich. Fachleute empfehlen, diese aus Vorsichtsgründen erst im zweiten oder dritten Schwangerschaftsdrittel durchzuführen.
Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber oder Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen), dürfen in der Schwangerschaft nicht verabreicht werden. Die Durchführung von Impfungen mit Lebendimpfstoffen sollte spätestens einen Monat vor Schwangerschaftsbeginn erfolgen.
Sprechen Sie bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz.
Das Nationale Impfgremium empfiehlt Schwangeren folgende Impfungen:
Grundsätzlich sind in der Stillzeit die meisten Impfungen möglich. Eine Ausnahme bildet die Gelbfieberimpfung. Insbesondere die Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln und gegen Feuchtblattern (Windpocken, Varizellen) wird ungeschützten Wöchnerinnen und stillenden Müttern von Expertinnen und Experten dringend empfohlen. Sollte die Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) – entgegen der dringenden Empfehlung – nicht während der Schwangerschaft erfolgt und fällig sein, so soll im Wochenbett geimpft werden.
Frühgeborene Kinder bei stabilem Zustand sollten nach dem chronologischen Alter – und nicht nach dem Schwangerschaftsalter – geimpft werden. Meist ist es hilfreich, die erste Impfung noch während des Spitalsaufenthaltes wegen der Beobachtung der Verträglichkeit zu verabreichen. Da der Nutzen der Schutzimpfungen in dieser Gruppe hoch ist, sollten Impfungen nicht unterlassen oder verzögert werden.
Eine Schwäche des Immunsystems führt unabhängig von ihrer Ursache zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Der Schutz durch Impfungen der Betroffenen ist daher von besonderer Bedeutung. Der Immunstatus sollte genau kontrolliert und nötige Impfungen, wenn möglich und in Rücksprache mit den behandelnden Spezialistinnen und Spezialisten, ergänzt werden.
Generell gilt: Auch Kontakt- und Betreuungspersonen von Menschen mit Immunschwäche oder -defekt sollten entsprechend den Empfehlungen des Impfplans geimpft sein, um eine Übertragung von Krankheitserregern auf die immungeschwächte Person zu verhindern.
Ausführliche Informationen zu Impfungen bei Personen mit Immundefekten erhalten Sie auf der Website des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin der Medizinischen Universität Wien.
In Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen besteht erhöhte Infektionsgefahr. Daher empfiehlt das Nationale Impfgremium, Gesundheitspersonal mit Kontakt zu Patientinnen und Patienten oder infektiösem Material zum eigenen Schutz und zum Schutz der betreuten Personen nachweislich und ausreichend durch Impfungen zu schützen.
Weiterführende Information zur Haftung oder den arbeitsrechtlichen Aspekten von Impfungen finden Sie im aktuellen Impfplan.
Informationsbroschüre des Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Verfügbare Schutzimpfungen, Empfehlungen, Impfprogramm:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Quelle: www.gesundheit.gv.at: Impfungen spezielle Personengruppen
Besuch uns auf unserer neuen Homepagewww.mv-kimpling.at
Pflegebettenverleih Goldhaubenfrauen KimplingKontakt: Frau Hilda Huber, Tel.: 07733/67 50
Adressen NEU/ALT
Adressen_ALT_NEU.pdf herunterladen (0.12 MB)
Strassenplan_Teil_1.pdf herunterladen (1.9 MB)
Strassenplan_Teil_2.pdf herunterladen (1.85 MB)
E-Geräte reparieren.50 % der Kosten sparen.Umwelt schützen.Für Privatpersonen | Reparaturbonus
Kundmachung der BH Grieskirchen
| A| A