Gemeinde/Politik |Gemeindefinanzen |Mail an Webmaster |Ordinationszeiten Dr. Geschev Emilia |Veranstaltungskalender |Vereine |Cookies |Digitaler Ortsplan |Datenschutz |Impressum |Sitemap |Barrierefreiheit
Die Abhängigkeit von Tabak bzw. ein Abhängigkeitssyndrom in Bezug auf Tabak wird im internationalen Klassifikationsschema von Erkrankungen (ICD) der WHO angeführt. Sie ist unter „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ beschrieben. Eine psychotrope Substanz ist eine Substanz, die auf die Psyche wirkt. Kennzeichnend für die Abhängigkeit sind verschiedene Kriterien, unter anderem der starke Wunsch Tabak zu konsumieren. Die Diagnose, dass Rauchen zur krankhaften Sucht geworden ist, wird von der sozialen Krankenversicherung für die Behandlung vorausgesetzt.
Eine Tabakabhängigkeit wird nach der ICD-10-Klassifikation durch verschiedene Kriterien charakterisiert:
Die Diagnose Tabakabhängigkeit wird mit F 17.2 (ICD-10, Kapitel V) kodiert. Eine Abhängigkeit kann stärker oder schwächer ausgeprägt sein, je nachdem wie viele der Kriterien zutreffen.
Mittels eines einfachen Tests – Fagerström-Test (Rauchfrei Telefon) – können Raucherinnen/Raucher selbst eine Einschätzung des Grades ihrer körperlichen Abhängigkeit erhalten.
Eine Diagnose ist notwendig, um festzustellen, ob eine Person krankhaft von Tabak abhängig und eine Behandlung erforderlich ist. Zur Diagnosestellung erfragt die Ärztin/der Arzt bei der Anamnese die Einstellung zum Rauchen: Ist die Patientin/der Patient mit ihren/seinen Rauchgewohnheiten zufrieden oder nicht zufrieden und besteht eine Bereitschaft, etwas zu verändern oder nicht?
Wichtige Informationen für Diagnose und Therapie liefert auch das Rauchverhalten: Wie viele Zigaretten werden pro Tag geraucht und zu welchen Gelegenheiten? Die Ärztin/der Arzt beurteilt anschließend die Schwere der Nikotinabhängigkeit. Meistens wird dazu eine Befragung mithilfe des Fagerström-Tests durchgeführt. Das Ergebnis wird bei der Auswahl der Therapiemaßnahmen (z.B. medikamentöse Therapie) berücksichtigt. Des Weiteren stellt die Ärztin/der Arzt fest, ob tabakassoziierte Erkrankungen (z.B. COPD, Gefäßerkrankungen) vorliegen.
Unter anderem kann eine Messung der Kohlenmonoxidkonzentration (CO-Konzentration) in der Ausatemluft durchgeführt werden. Die Messung ist unkompliziert und liefert einen Wert – ähnlich dem Blutdruck- oder Cholesterinwert –, der Rückschlüsse auf die Belastung durchs Rauchen liefert. Durch wiederholte Messungen kann der Erfolg der Therapie bzw. des Entwöhnungsprogramms kontrolliert werden.
CO entsteht beim Rauchen durch unvollständige Verbrennung und bindet am roten Blutfarbstoff Hämoglobin. Es behindert den Sauerstofftransport im Blut, Organe und Gewebe werden daher schlechter mit Sauerstoff versorgt.
Für die Übernahme der Kosten bestimmter Maßnahmen der Raucherentwöhnung (z.B. stationäre Raucherentwöhnung) ist die Diagnose einer Tabaksucht Voraussetzung.
Für die Diagnose einer Tabakabhängigkeit können Sie sich an
Eine ausführliche Diagnostik kann auch eine/r auf die Raucherbehandlung spezialisierte Psychologin/Psychologe vornehmen. Meist erfolgt nach der Einreichung eines Antrags auf stationäre Raucherentwöhnung automatisch eine Einladung zur chefärztlichen Abklärung.
Die Kosten für die Diagnose einer Tabakabhängigkeit werden unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Diagnose durch eine Vertragspsychologin/einen Vertragspsychologen) von der Sozialversicherung übernommen. Die Durchführung von CO-Messungen der Ausatemluft wird jedoch nicht bezahlt.
Telefonische Beratung und Begleitung beim Rauchstopp unter der Nummer 0800 810 013 (Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr). Infos unter www.rauchfrei.at.
Die Ombudsstelle zum Nichtraucherschutz im BMSGPK erreichen Sie unter: ombudsstelle.nrs@sozialministerium.at. Weitere Infos finden Sie auf der Website des Sozialministeriums.
Nikotinsucht / Rauchstopp: Beratung & Hilfe
Nikotinsucht / Rauchstopp: Broschüren
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Quelle: www.gesundheit.gv.at: Diagnose der Nikotinsucht
Besuch uns auf unserer neuen Homepagewww.mv-kimpling.at
Pflegebettenverleih Goldhaubenfrauen KimplingKontakt: Frau Hilda Huber, Tel.: 07733/67 50
Adressen NEU/ALT
Adressen_ALT_NEU.pdf herunterladen (0.12 MB)
Strassenplan_Teil_1.pdf herunterladen (1.9 MB)
Strassenplan_Teil_2.pdf herunterladen (1.85 MB)
E-Geräte reparieren.50 % der Kosten sparen.Umwelt schützen.Für Privatpersonen | Reparaturbonus
Kundmachung der BH Grieskirchen
| A| A