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Gelbfieber wird durch das Gelbfiebervirus (Flavivirus) hervorgerufen. Es wird im tropischen Süd- und Mittelamerika sowie in Afrika südlich der Sahara durch Stechmücken übertragen. Bei der Minderheit der Infizierten verursacht das Gelbfiebervirus ein schweres Krankheitsbild mit Gelbsucht, Blutungen und tödlichem Ausgang. Der Impfplan Österreich beschreibt, für welche Personengruppen die Gelbfieber-Impfung empfohlen ist.
Die Gelbfieber-Impfung wird bei Reisen in Endemiegebiete des tropischen Afrikas und Südamerikas empfohlen. Die Wirksamkeit liegt bei nahezu 100 Prozent. Laut Beschluss der WHO ist davon auszugehen, dass eine einmalige Gelbfieberimpfung beim Immunkompetenten lebenslang schützt. Diese Bestimmung trat mit 11. Juli 2016 in Kraft, danach sollte im internationalen Reiseverkehr eine einmalige Impfung lebenslang akzeptiert werden.
Aktuelle Datenauswertungen und neue Studien dürften dies jedoch zukünftig widerlegen. Es sollte daher Personen, die in betroffene Gebiete reisen, nach zehn Jahren eine Zweitimpfung gegen Gelbfieber angeboten werden, wenngleich dafür keine formale Verpflichtung besteht.
Die Impfung sollte mindestens zehn Tage vor der Reise in ein endemisches Gebiet erfolgen, da die schützende Immunität eventuell frühestens dann erreicht wird. Der in Österreich zugelassene Impfstoff wird einmalig verabreicht und findet Anwendung ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Die Schutzdauer wird auf mindestens zehn Jahre geschätzt und kann lebenslang andauern.
Bei einigen Personengruppen könnte unabhängig von der WHO Richtlinie eine Wiederholungsimpfung sinnvoll sein, da sie möglicherweise über eine abgeschwächte Immunantwort verfügen: z.B.
Einreisebestimmungen
Die WHO hat die derzeitigen Einreisebestimmungen in einer Liste zusammengefasst. Diese wird laufend aktualisiert. Für Reisende in besonders exotische Destinationen, die in der Gelbfieberzone liegen, ist eine Nachfrage bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung hinsichtlich der Umsetzung des WHO Beschlusses zur verlängerten Gültigkeitsdauer ratsam.
Gelbfieberimpfbescheinigungen werden im internationalen Reiseverkehr nur dann anerkannt, wenn sie bei einer autorisierten Gelbfieber-Impfstelle oder bei dazu autorisierten Ärztinnen und Ärzten ausgestellt wurden. Die Berechtigung, Gelbfieber-Impfungen in Österreich durchzuführen und Gelbfieberimpfbescheinigungen nach den internationalen Gesundheitsvorschriften auszustellen, muss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beantragt werden. Sollte eine Impfung von einer nicht autorisierten Ärztin oder einem nicht autorisierten Arzt durchgeführt worden sein, so ist auch eine nachträgliche Bestätigung durch die Gesundheitsbehörde nicht möglich.
Personen, die nicht geimpft werden können, können mittels „vaccination exempt waiver“ von der Impfung ausgeschlossen werden. Im Einzelfall muss bei Ausstellung eines solchen „waivers“ geklärt werden, ob die Einreisebehörden des Ziellandes dieses Zeugnis beim Grenzübertritt akzeptieren.
Ausführliche Informationen zur Infektionskrankheit erhalten Sie unter Gelbfieber.
Quelle: Impfplan Österreich 2023
Der neue Impfplan 2023/2024 wurde Anfang September 2023 veröffentlicht. Die hier befindlichen Informationen werden demnächst aktualisiert.
Hier finden Sie eine Liste bundesweit zugelassener Impfstellen für
Verfügbare Schutzimpfungen, Empfehlungen, Impfprogramm:
Die verwendete Literatur finden Sie im Quellenverzeichnis.
Quelle: www.gesundheit.gv.at: Gelbfieber - Impfung
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