Wasserbezugsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt1,84 € pro m³

Eine Pauschal-Vorschreibung (errechnet sich nach dem Vorjahresverbrauch) wird am 15.05. jeden Jahres vorgeschrieben, die genaue Abrechnung wird nach der Selbstablesung des Zählerstandes mit 15.11. jeden Jahres vorgeschrieben.

Die Gebühr für den von der Gemeinde beigestellten Wasserzähler beträgt jährlich € 21,50, der Betrag ist inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zuständig