Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt145,00 € pro Einwohner

Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Erwachsenen einen EWG. Für Kinder, Jugendliche und Studenten, für die Familienbeihilfe bezogen wird, werden 0,2 EWG verrechnet. Dazu kommt eine jährliche Grundgebühr von € 150,00 je Objekt.

Die Vorschreibung erfolgt jeweils zur Hälfte zum 15.05. und zum 15.10. des Jahres.

Zuständig