Hundeabgabe

Kennzeichnung des Hundes - Hundeabgabe:

Jeder Halter eines über zwölf Wochen alten Hundes ist verpflichtet,

  1. die Haltung des Hundes
  2. jede Veränderung, die im Zusammenhang mit der amtlichen Kennzeichnung des Hundes bedeutsam ist (Beendigung der Hundehaltung, Verlust der Hundemarke)

binnen 3 Tagen beim Gemeindeamt zu melden. Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass die für den Hund ausgegebene amtliche Hundemarke am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.

Höhe der Hundeabgabe ab 2024:

  • € 40,00 pro Jahr und Hund
  • € 20,00 pro Jahr für Wachhunde 
  • € 4,00 einmalig für die Hundemarke

Erforderliche Unterlagen:

  • Allgemeine Sachkunde: Ausbildung mit mind. 6 Stunden;
  • Registrierungsbestätigung aus Heimtierdatenbank gem. § 24 a (5) TSchG (Nachreichung innerhalb 2 Monaten);
  • Nachweis Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme von 725.000,-- €

mehr Informationen dazu auf der Homepage des Landes Oberösterreich

Zuständig