Grünlandförderung

Die Höhe der Förderung beträgt € 12,00 pro Hektar bewirtschafteter Grünlandfläche. Folgende Richtlinien sind Voraussetzung für der Gewährung der Förderung:

  • die geförderte Fläche muss im Gemeindegebiet liegen
  • der geförderte Betrieb muss im Gemeindegebiet liegen
  • ordnungsgemäße Bewirtschaftung (mindestens 2 Schnitte)
  • jährlicher Nachweis mit Mehrfachantrag oder Grundstücksverzeichnis

Zuständig