Eheschließung

Bitte mitbringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde, Abstammungsnachweis o.ä.
  • Nachweise über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern Reisepass)
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung des(r) früheren Ehegatten
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder; ggf. auch deren Heiratsurkunden und Geburtsurkunden ihrer Kinder
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit mit Rechtskraftklausel (bei Männern zwischen 18 und 19 Jahren, bei Frauen zwischen 15 und 16 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw. Sachwalters/und des Erziehungsberechtigten bzw. den Gerichtsbeschluss über die Einwilligung
  • Bei beschränkt geschäftsfähigen Österreichern zusätzlich: Sterbeurkunde des Vaters, Sterbeurkunde der Mutter, Bestellungdekret des Vormundes oder gerichtliche Amtsbestätigung über die Übertragung elterlicher Rechte
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft (bei Flüchtlingen)
  • weitere Urkunden und Nachweise werden insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern je nach Sachlage vorzulegen sein

Zuständig