Anzeige einer Geburt

Die Anzeige einer Geburt wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet. Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren für die Ausstellung einer Geburtsurkunde: € 9,30 Für Neugeborene ist die Geburturkunde bei Ausstellung bis zum 2. Lebensjahr gebührenfrei!

Zuständig